Der Job des Jahres!

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Jetzt bewerben und bloggen!

Du bist reiselustig, kreativ, zwischen 18 und 39 Jahre alt und in dir schlummert ein kleines Bloggerherz? Dann haben wir genau das Richtige für dich!

Wir schicken dich diesen Sommer auf eine 7-tägige Abenteuerreise mit goXplore durch Kroatien. Dabei ist die komplette Reise, die sich an einen internationalen Teilnehmerkreis richtet und in englischer Sprache geleitet wird, für dich kostenlos! Zusätzlich erhältst Du einen Reisekostenzuschuss in Höhe von 250 €. Im Gegenzug wirst du während deiner Reise von Zagreb bis Dubrovnik täglich auf unserem Blog über deine Erlebnisse berichten und uns und unsere Leser aktiv an deinem Abenteuer teilhaben lassen. 

Wie du dich bewerben kannst

  1. Like diesen Beitrag auf Facebook
  2. Like unsere Facebook-Seite. Wir würden uns außerdem sehr freuen, wenn Du diesen Beitrag teilst.
  3. Überzeuge uns von deiner Kreativität mit einem Blogbeitrag über einen fiktiven Urlaubstag. Dabei überlassen wir dir, von welchem Urlaubsort du schreibst. Denk Dir einfach etwas Schönes aus. Bitte beachte dabei folgende Tipps: schreibe im Präsens, schreibe als Ich-Erzähler und schreibe ca. 2500 Zeichen / 500 Worte

Hier ein paar Ideen für einen Einstieg

  • Die Wellen klatschen gegen den Bug und die Sonne lacht mir ins Gesicht, als …
  • Ich stehe im Hafen von Cádiz und sehe die ersten Fischerboote eintrudeln. Der Fang scheint…
  • Ich. Habe. Kopfschmerzen. Alle haben gesagt „geh‘ nicht auf die Party.“ Aber es war…leider geil…

Auf welche Reise bewerbe ich mich? Hier geht’s zur Reiseausschreibung 

Schicke uns einfach deinen Text mit deinen persönlichen Daten (Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum und Email-Adresse) zum 5.02.2018 an blog@uestra-reisen.de

Nachdem der Gewinner ermittelt wurde, stimmen wir den Reisetermin ab und buchen Dich fest auf einen der zahlreichen Abreisetermine ein. Die Reise muss im Zeitraum vom 01.06.2018 bis 31.08.2018 angetreten werden.

Wir wünschen dir viel Erfolg und freuen uns auf deine Bewerbung!

Teilnahmebedingungen

  1. Mit der Teilnahme an der vom FIRST Reisebüro Hannover veranstalteten Aktion erkennen die Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an. Um die Einhaltung der Teilnahmebedingungen zu überprüfen und abzufragen, werden Vornamen, Namen, Adressen und Telefonnummern und Geburtsdatum der Teilnehmer vom FIRST Reisebüro Hannover notiert. Die Angaben sind verbindlich und können im weiteren Ablauf des Gewinnspiels nicht mehr geändert werden. Eine gleichwohl vorgenommene oder versuchte Änderung der Angaben führt gemäß diesen Teilnahmebedingungen zum sofortigen Ausschluss von der Aktion. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
  2. Teilnahme- und gewinnberechtigt sind nur volljährige, natürliche Personen. Mitarbeiter des FIRST Reisebüros Hannover, der ÜSTRA Reisen GmbH und deren Angehörige sind von der Teilnahme an der Aktion ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind die Mitarbeiter der TLT, TUI AG und der TUI Travel PLC und der mit ihnen nach §§ 15ff AktG konzernverbundenen Unternehmen sowie Mitarbeiter von Reisebüros mit TUI Vertretung. Außerdem muss der Teilnehmer über eine Internetverbindung, eine gültige E-Mail-Adresse und einen eigenen Facebook-Account verfügen.
  3. Der Kandidat bewirbt sich per Email mit einem selbstverfassten Blogeintrag bis zum 05. Februar 2018, 23.59 Uhr und gibt seine persönlichen Daten (Vorname, Nachname, Alter, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum) an. Eine Jury wählt aus allen Einsendungen den Gewinner aus. Die Benachrichtigung des Gewinners erfolgt per Mail. Sollte sich der Gewinner auf die Benachrichtigung hin nicht innerhalb von einer Woche hinsichtlich der Annahme/Inanspruchnahme des Gewinns äußern, wird das FIRST REISEBÜRO Hannover den Gewinner erneut anschreiben und eine Frist zur Annahme/Inanspruchnahme von zwei Tagen setzen. Erfolgt daraufhin keine Erklärung des Gewinners innerhalb dieser Frist, so entfällt der Gewinnanspruch und ein Ersatzgewinner wird ermittelt.
  4. Der Gewinn besteht aus einer Reise durch Kroatien lt. o.g. Ausschreibung mit Unterbringung in Hostels und Mehrbettzimmern und 250 € Reisekostenzuschuss. Die An- und Abreise erfolgt in Eigenregie der Teilnehmer. Der Zeitraum ist festgelegt und kann von dem Gewinner nicht verschoben werden. Der Gewinn gilt ausschließlich für die angegebene Reise mit den in der Ausschreibung der Aktion angegebenen Bestandteilen, eine Übertragung auf eine andere Reise ist nicht möglich. Eine Barauszahlung des Gewinns ist ebenso wie eine Übertragung an Dritte nicht möglich. Sämtliche möglicherweise mit dem Gewinn einhergehende Folgekosten, soweit sie nicht im Gewinnspiel mit aufgeführt werden, sind von den Gewinnern zu tragen.Der Teilnehmer verpflichtet sich für den Fall seines Gewinns, die Reise anzutreten und während der Reise den Blog von ÜSTRA Reisen GmbH täglich mit Infos, Fotos und/oder Videos zu befüllen.Bei Nicht-Antritt oder Abbruch der Aktion durch den Gewinner aus von ihm/ihr zu vertretenden Gründen behält sich das FIRST Reisebüro Hannover entsprechende Schadensersatzansprüche vor. Bei unverschuldetem Nicht-Antritt oder Abbruch der Aktion durch den Gewinner behält sich das FIRST Reisebüro Hannover vor, einen Ersatz-Gewinner zu benennen.
  5. Der Teilnehmer verpflichtet sich für den Fall ihres Gewinns, vor, während und nach der Aktion für Audio-, Foto-, Video- und Bild-Aufnahmen zur Verfügung zu stehen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass diese Aufnahmen zeitlich und räumlich unbeschränkt in Print- und Online-Medien sowie in sozialen Netzwerken wie Facebook durch die ÜSTRA Reisen GmbH und das FIRST Reisebüro Hannover veröffentlicht werden.
  6. Der Teilnehmer überträgt dem FIRST Reisebüro Hannover sämtliche Nutzungsrechte an dem hochgeladenen Audio-, Foto-/Bild- und Textmedien, ohne Pflicht zur Urhebernennung. Einer Nutzung dieser Medien durch das FIRST Reisebüro Hannover und der ÜSTRA Reisen GmbH genannten Medien wird ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Einschränkungen zugestimmt.
  7. Das FIRST Reisebüro Hannover behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder in Teilen abzubrechen. Personenbezogene Daten der Teilnehmer werden sodann gelöscht.
  8. Das FIRST Reisebüro Hannover haftet nicht für die Insolvenz der Gebeco GmbH & Co. KG sowie die sich daraus für die Realisierung und Abwicklung des Gewinnspiels ergebenden Folgen. Das FIRST REISEBÜRO Hannover haftet im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels in keiner Form für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus der Teilnahme oder der eventuellen Nichterreichbarkeit des Internet-Servers ergeben. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Haftung des FIRST REISEBÜRO Hannover bei der Inanspruchnahme der Gewinne.
  9. Die Abwicklung der Reisen erfolgt über das First Reisebüro Hannover, das auch Ansprechpartner für die Abwicklung aller Reisefragen ist. Als Reiseveranstalter trägt die Gebeco GmbH & Co. KG die organisatorische Verantwortung für den Reiseverlauf. Für die Durchführung der Reisen gelten die jeweiligen Allgemeinen Reisebedingungen der durchführenden Gebeco GmbH & Co. KG. Eine Haftung von dem FIRST Reisebüro Hannover in diesem Zusammenhang ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  10. Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiels sind nicht an Facebook zu richten, sondern an den Veranstalter des Gewinnspiels: FIRST REISEBÜRO Hannover. Die Teilnahmebedingungen sowie sonstige Informationen zu diesem Gewinnspiel werden ausschließlich vom FIRST REISEBÜRO Hannover und nicht von Facebook zur Verfügung gestellt. Die Geltendmachung von Ansprüchen der Teilnehmer gegenüber Facebook in Bezug auf das Gewinnspiel ist ausgeschlossen.
  11. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  12. Das FIRST REISEBÜRO Hannover behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder falls sich Teilnehmer der Manipulation oder anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen.Sollte(n) eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die vom wirtschaftlichen Zweck her der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer regelungsbedürftigen Lücke.
  13. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    ÜSTRA Reisen GmbH, Stand: 22.01.2018