Allgemeine Geschäftsbedingungen / Reisebedingungen
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Mietomnibussen (PDF) können Sie hier herunterladen.
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bieten Sie dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisvertrages verbindlich an. Die Anmeldung bitten wir schriftlich vorzunehmen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Erklärung übernommen hat. Mit unserer Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Die Reisebestätigung wird Ihnen unverzüglich bei oder nach Vertragsabschluss ausgehändigt. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot unsererseits vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist uns die Annahme erklären.
2. Bezahlung
a) Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von zehn von Hundert des Reisepreises, höchstens jedoch 250,00 Euro pro Person zu leisten. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung übersand.
b) Wir erbringen Vorleistungen, um sicherzustellen dass die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen von unseren Leistungsträgern ordnungsgemäß erbracht werden; daher müssen wir den restlichen Reisepreis vor Reiseantritt erheben. Dies geschieht kurz vor Reiseantritt, wenn feststeht (siehe 8b), dass die Reise durchgeführt wird. Sie zahlen den restlichen Reisepreis bis zu zwei Wochen vor Reiseantritt, wenn Sie Ihre Reiseunterlagen je nach Wahl bei uns abholen oder wir Ihnen diese zugestellt haben. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis nicht 77,00 Euro, so wird kein Sicherungsschein ausgegeben.
c) Buchungen innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Kunden zur sofortigen Zahlung des Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen. Wenn der Reisepreis bis Antritt der Reise nicht vollständig bezahlt ist , können wir vom Vertrag zurücktreten und als Entschädigung die entsprechenden Rücktrittsgebühren erheben. Kosten für Visa sind im Reisepreis nicht enthalten und werden daher besonders erhoben. Sofern ein beantragtes Visum nicht erteilt wird, müssen wir Ihnen die Konsulargebühren berechnen.
3. Leistungen
a) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ist aus unserer Reisebeschreibung zu entnehmen. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändert, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Die in der Reisebeschreibung bzw. in der besonderen Bestätigung enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.
b) Die Unterbringung erfolgt im allgemeinen im Doppelzimmer. Bucht eine Einzelperson ein sogenanntes "1/2-Doppelzimmer", so ist mindestens der reguläre Einzelzimmerzuschlag zu zahlen, wenn sich keine 2. Person für das Doppelzimmer findet. Reisebüros sind nicht befugt, Einzelzimmer zuzusagen. Das gleiche gilt sinngemäß für Zimmer mit Bad, Dusche und WC, wenn diese nicht ausdrücklich im Programm vorgesehen sind.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich geschuldeten Leistung. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Im Falle der an uns herangetragenen Erhöhung der Beförderungskosten, wie Kraftstoff, bzw. Abgaben für bestimmte Leistungen (wie z. B. Hafen- oder Flughafengebühren) oder einer Änderung der für die betr. Reise geltenden Wechselkurse, behalten wir uns eine nachträgliche Änderung des Reisepreises vor, sofern zwischen Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenem Antritt der Reise mehr als vier Monate liegen. Sie ist nur in dem Umfang zulässig, wie sich die Erhöhung der Kosten pro Person auf den Reisepreis auswirkt. In diesem Fall werden Sie unverzüglich - spätestens drei Wochen vor Reiseantritt - in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, sind Sie berechtigt, innerhalb von 10 Tagen ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang, der Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so sind wir berechtigt, Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen zu verlangen: Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person:
I. Buspauschalreisen / Maschseeschifffahrt: Rücktritt bis 30. Tag vor Reiseantritt EUR 25, ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 5% mindestens jedoch EUR 25, ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 25% mindestens jedoch EUR 50, vom 14. Tag vor Reiseantritt 50%, vom 6. Tag an vor Reiseantritt 60% des Reisepreises.
II. Flugpauschalreisen - Charterflüge: Rücktritt bis 60 Tage vor Reiseantritt 15%, ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 25%, ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 40%, vom 6. Tag an vor Reiseantritt 80% des Reisepreises III. Kreuzfahrt: Rücktritt bis 50 Tage vor Reiseantritt 6%, ab 49. bis 30. Tag vor Reiseantritt 10%, ab 29. bis 22.Tag vor Reiseantritt 30% ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%, vom 14. Tag an vor Reiseantritt 75% des Reisepreises.
5.2. Umbuchungen und Ersatzperson Nehmen wir auf Ihren Wunsch eine Umbuchung vor und erfolgt diese bei Buspauschalreisen bis zum 30. Tag, bei Flugpauschalreisen bis zum 45. Tag, bei Kreuzfahrten bis zum 50. Tag vor Reiseantritt, erheben wir hierfür ein Umbuchungsentgelt von jeweils EUR 10 pro Person. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der Fristen gestellt werden, können - sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist - nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gem. Ziffer 5.1 und gleichzeitiger Neumeldung durchführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5.3. Bis zum Reisebeginn können Sie jederzeit verlangen, dass ein Dritter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir behalten uns vor, diesem Wechsel zu widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder behördliche Anordnung oder gesetzliche Vorschriften entgegen stehen. Die Ersatzperson haftet gemeinsam mit Ihnen als Gesamtschuldner uns gegenüber für den Reisepreis und die durch den Wechsel ggf. entstehenden Nebenkosten. Als Bearbeitungsentgelt wird ein Betrag von EUR 15 erhoben.
6. Gruppenermäßigung
Gruppen ab 10 Personen erhalten 5% Ermäßigung vom Grundpreis. Auf Eintrittskarten bei Kultur- und Musikreisen, auch soweit sie im Grundpreis enthalten sind, kann keine Ermäßigung gewährt werden. Falls ein Frühbucherrabatt in Anspruch genommen wird, entfällt die Gruppenermäßigung. Es kann jeweils nur eine Ermäßigungsform gewählt werden. Sollte für die Gruppe ein Sondertransfer zu und von den im Katalog aufgeführten Abfahrtsorten vereinbart sein, besteht kein Anspruch auf Gruppenermäßigung. Für Flugreisen kann keine Ermäßigung gewährt werden.
7. Reiseversicherungen
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reisegepäck-, Reiseunfall, Reisekranken und Reisehaftpflicht-Versicherung. Diese Versicherungen erhalten sie durch uns nach Ihren individuellen Wünschen einzeln oder zusammen als Paket; hierüber beraten wir Sie gern.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn Sie ungeachtet unserer Abmahnung die Durchführung der Reise nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) Bis 21 Tage vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie umgehend zurück. Weitere Rücktrittsmöglichkeiten ergeben sich aus dem Reisevertragsgesetz.
10. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
11. Haftung des Reiseveranstalters
11.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1.die gewissenhafte Reisevorbereitung.
2.die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger.
3.die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen, jedoch nicht für Angaben in nicht von uns herausgegebenen Prospekten.
4.die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
11.2. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
12. Gewährleistung
1.Abhilfe:
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
2.Minderung des Reisepreises:
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.
3.Kündigung des Vertrages:
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Die Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe möglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse ihrerseits gerechtfertigt wird. Sie schulden dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.
4.Schadensersatz:
Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
13. Beschränkung der Haftung
13.1. Unsere Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1.soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2.soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen Verschuldenseines Leistungsträgers verantwortlich sind.
13.2. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleitungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstelllungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
13.3. Soweit uns die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zukommt, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken sich in der Regel auf die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltendes Bestimmungen. Den Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung empfohlen.
14. Mitwirkungspflicht / Beanstandungen
Der Reiseende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist diese nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungsträger (z.B. Hotelier oder Schiffsleitung). Kommen Sie schuldhaft diesen Verpflichtungen nicht nach, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
15. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
15.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich gesehen; dann ist für die Einhaltung der Frist der Posteingangsstempel maßgebend.
15.2. Nach Fristablauf können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden gehindert waren, die Frist einzuhalten.
15.3. Ansprüche verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Die Verjährung ist bis zu dem Tage gehemmt, an dem wir die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
16. Pass-, Visa-, Gesundheits-, Zoll- und Devisenvorschriften
16.1. Wir stehen dafür ein, Sie über Bestimmungen, die Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften betreffen, vor Reiseantritt zu unterrichten, sofern diese uns bekannt oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein mussten.
16.2. Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt; auch hierüber informieren wir Sie.
16.3. Jeder Reisende ist selbst dafür verantwortlich, dass alle für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften, über die der Reisende von uns informiert wurde, eingehalten werden. Nachteile, die aus Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn durch uns infolge einer schuldhaften Falsch- oder Nichtinformation bedingt sind.
17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge; das gilt auch für die vorliegenden Reisebedingungen.
18. Gerichtsstand
Sie können den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend.
